Allen Leuten recht getan ist eine Kunst die niemand kann…

…aber die neue Polizeiverordnung für Zürich strebt das an. Ist sie besser als die alte? Ja, sie ist aktuell. Sie verbietet das Rasen betreten nicht mehr und die Wirtschaften (gemeint sind Restaurants) müssen nicht mehr mit einer guthörbaren Glocke versehen sein. Jauchetröge, Sprengen mit Explosivstoffen und die Armbrust kommen nicht mehr vor.
Die SP konnte auch im zweiten Teil der Verordnung mehrheitlich auf die Mehrheit im Rat zählen. Einige Beispiele: definierte Plätze, auf denen politische Parteien unentgeltlich Standaktionen durchführen können, verboten bleibt das freie Plakatieren, Aufhängen von Transparten und Werbung auf öffentlichem Grund und die Lichtverschmutzung mit Skybeamern. Heikel ist das Thema Ruhezeiten: die Linke konnte den ultraliberalen Vorschlag zur Aufhebung der Erholungszeit abwenden. Allerdings haben auch wir der Kürzung der Nachtruhe um 1 Stunde jeweils freitags und samstags im Sommer zugestimmt.
Vieles ist erlaubt: das Nächtigen im Freien, Grillieren in Parkanlagen und Schwimmen ausserhalb der Badi ganz nach dem Moto „Mis Dach isch de Himmel vo Züri und s Bellevue mis Bett woni pfus….“ Möge diese neue Verordnung das Zusammenleben in der Stadt verbessern.