Was Gutes für Zürich

Im März dieses Jahres hat uns der Stadtrat eine Weisung übermittelt: Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB), Etablierung der Einrichtung mittels gesetzlicher Grundlage.
Die ZAB startete im März 2014 einen Pilot. Es geht dabei um berauschte Personen, welche sich oder andere ernsthaft und unmittelbar gefährden, in polizeilichen Gewahrsam zu nehmen und bis zur Entlassung unter medizinischer Aufsicht ausnüchtern zu lassen. Also was Gutes für Zürich.
Nach knapp vier Jahren Pilotbetrieb liesse sich sagen: Die Zentralisierung der Betreuung von berauschten Personen habe sich vollumfänglich bewährt. Die Sicherheit der Klientinnen und Klienten habe sich im Vergleich zu den Ausnüchterungen auf den Regionalwachen der Stadtpolizei deutlich erhöht. Die Pilotphase habe auch gezeigt, dass die ZAB dringend nötig sei, um die Polizei, die Notfallaufnahmen der Spitäler und die Sanität zu entlasten. So der Stadtrat in ihrer Weisung.
Gestern wurde nun über die ZAB im Rathaus debattiert. Es wurden dabei von einer Minderheit Stimmen laut, die besagten, eine ZAB brauche es nicht, denn so würden Menschen in polizeiliche Gewahrsam landen. Nun. Wenn es heute die ZAB ist, war es doch früher die Polizei, die die Menschen, welche sich oder andere bedrohten, einsammelte. Die Polizei, die nicht mal die nötige Ausbildung hierzu hat. Die Polizei, die keine Sicherheit oder medizinische Betreuung der Klientel in diesem Zustand gewährleisten kann. Die Polizei, die meiner Meinung nach wichtigere Aufgaben nachgehen sollte, als berauschte Personen zu beobachten.
Jetzt nehmen wir an, Sie, lieber Leser/liebe Leserin, sind berauscht. Sie sind aggressiv und gefährden ernsthaft andere. Drohen, sich selbst etwas antun zu wollen. Nehmen wir an, Sie sind völlig ausser sich. Wo würden Sie lieber aufwachen? An einem zentralen Ort, wo Ihre Betreuung und Ihre Sicherheit gewährleistet ist? Oder bei der Polizei/Regionalwache, die nicht dazu ausgebildet wurde, Ihren Rausch kontrolliert ausnüchtern zu lassen? Oder in der Notfallaufnahme, in der wegen Ihnen ein an Blinddarm erkranktes Kind nicht rechtzeitig operiert werden konnte, da sich 6 Personen um Sie kümmern mussten?
Persönlich finde ich die ZAB nicht nur was Gutes für Zürich, sondern auch etwas zwingend Notwendiges. In einem sozialen Staat soll es möglich sein, über die Grenze hinweg zu feiern. Aber man muss sich auch frei bewegen können, ohne dass Personen im berauschten und Mitmenschen gefährdenden Zustand dies verhindern. Und dies zu angemessenem Preis. Das heisst, weder Nullkosten, noch Vollkosten. Schliesslich bezahle ich Steuern, um frei in Sicherheit leben zu können – so oder so. Mal sehen, wie die Diskussion ausgehen wird. Hauptsache was Gutes für Zürich.