Finanzen

Neue Mitgliederbeiträge der SP Zürich 9

 

Die bisherigen abgestuften Mitgliederbeiträge an die Sektion SP Zürich 9 werden durch ein neues, einkommensorientiertes System abgelöst. Neu wird der zu entrichtende Betrag 2.5 Promille vom steuerbaren Einkommen betragen.

 

Spesenreglement
Persönliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit Tätigkeiten innerhalb der SP 9 stehen, können via Spesenformular zurückerstattet werden. Das Spesenreglement regelt die Einzelheiten.

 

1. Geltungsbereich
Dieses Spesenreglement gilt für sämtliche Mitglieder der SP Zürich 9.

 

2. Definition des Spesenbegriffs
Als Spesen im Sinne dieses Reglements gelten die Auslagen, die einem Mitglied im Interesse der Sektion Zürich 9 angefallen sind. Sämtliche Mitglieder sind verpflichtet, ihre Spesen im Rahmen dieses Reglements möglichst tief zu halten. Aufwendungen, die für die Ausführung nicht notwendig waren, werden nicht übernommen und müssen selber getragen werden.

Im Wesentlichen werden folgende Auslagen ersetzt:

 

Geschenke
Auslagen für Standaktionen
Übrige Kosten
3. Grundsatz der Spesenrückerstattung
Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Spesen effektiv nach Spesenereignis und gegen Originalbeleg rückvergütet werden. Für die Spesenrückvergütung, ist das vorhandene Formular zu benützen.

 

Bei Spesenbeträge über CHF 1’000.00 ist eine Zweitunterschrift notwendig.