BZO verabschiedet, humanitäre Hilfe neu organisiert.
Für die humanitäre Hilfe hat der Stadtrat jedes Jahr Geld im Budget eingestellt. Der Gemeinderat hat dies jeweils im Dezember mit dem Budget beschlossen. Allerdings mussten die jeweiligen Beträge, die der Stadtrat bei humanitären Katastrophen spricht, jeweils nochmals vom Gemeinderat bestätigt werden. Im Falle von Naturkatastrophen führt die bisherige Regelung zu einer Verzögerung der Hilfe. Mit der neuen Regelung wird eine raschere Hilfe möglich sein. Der Gemeinderat wird weiterhin über die Einstellung eines Betrages im Budget entscheiden. Innerhalb dieses finanziellen Rahmens, kann der Stadtrat aber neu direkt Beträge für die humanitäre Soforthilfe sprechen. Dies entspricht auch der sonst üblichen finanzrechtlichen Regelung.
Die Einzelinitiative von Pablo Bünger forderte „Fairness bei staatlich gestützten Wohnbauträgern“. Was gemäss Titel her sehr sympathisch daherkam, entpuppte sich als ein Strauss unüberlegter Forderungen. So verlangte die Einzelinitiative zum Beispiel, dass ein Mieter einer gemeinnützigen Wohnung, die Wohnung nur so lange nutzen darf, wie sein Bruttolohn (!) das Vierfache der Mietkosten nicht überschreitet. – Nicht beachtet hat der Initiant, dass mit dieser Regelung genau die Personen, die er zu schützen vorgibt, von günstigen Wohnraum ausgeschlossen werden. Wenn zum Beispiel eine Einzelperson über einen Bruttolohn von CHF 4‘000 verfügt, muss sie die 900 Franken „teure“ Altbau-Genossenschaftswohnung verlassen, weil der Bruttolohn von 4‘000 Franken gemäss der Definition der Initiative bereits zu hoch ist. Die von der Einzelinitiative geforderte Regelung würde somit – entgegen ihrer deklarierten Intention – dazu führen, dass Geringverdienende ihre günstigen Wohnungen verlassen müssten. Ausser der FDP, die den Initianten aus den eigenen Reihen stützte, konnte sich keine im Gemeinderat vertretene Partei für die Vorschläge der Einzelinitiative begeistern.