Ein Meilenstein für mehr bezahlbare Wohnungen

Die Neuregelung der Finanzkompetenzen für den Erwerb von Liegenschaften gibt dem Stadtrat ein griffiges Instrument in die Hand, um mehr bezahlbare Wohnungen in Zürich zu schaffen und Land zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu sichern.

Im Jahr 2011 hat die Stimmbevölkerung der Stadt Zürich mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 76 Prozent das Drittelsziel für bezahlbaren Wohnraum in der Gemeindeordnung verankert und den Behörden damit den Auftrag gegeben, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen auf einen Drittel zu erhöhen. Die Bevölkerung sagte damit unmissverständlich: Mieten sind zu teuer – es besteht Handlungsbedarf!

 

Der Stadtrat hat in den vergangenen Jahren wiederholt zum Instrument des Dringlichkeitskaufs gegriffen. Nur so konnte er auf einem Immobilienmarkt, der oft sehr rasche Entscheidungen fordert, dringend benötigte Objekte kaufen: zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (z.B. für Schulen und Alterszentren) und für bezahlbare Wohnungen.

 

Mit dem Entscheid zu den Liegenschaften in der Neufrankengasse hat das Verwaltungsgericht im Jahr 2017 jedoch die Anforderungen an Dringlichkeitskäufe erhöht. Gleichzeitig ist das Problem noch genauso dringlich wie 2011: Der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen stagniert seither bei
rund 27.4 Prozent.

Eine zeitgemässe Lösung

Was will nun die Vorlage? Dank ihr soll der Stadtrat – gleich wie es auch der Regierungsrat kann – in eigener Kompetenz auch Liegenschaften mit einem Wert von mehr als 2 Millionen Franken kaufen dürfen. Das ist nötig, weil die 2 Millionen Franken, die der Stadtrat aktuell für Liegenschaften ausgeben darf, nicht mehr zeitgemäss sind. Die definitive Zweckbindung der Kaufobjekte muss jedoch weiterhin vom Gemeinderat beziehungsweise vom Stimmvolk beschlossen werden.

 

Damit haben wir eine demokratisch würdige und gleichzeitig zeitgemässe Lösung für mehr preisgünstige Wohnungen und Gewerberäume in Zürich. Deshalb braucht es ein klares JA zur Kompetenzübertragung!