Ein überzeugtes Ja zur SKOS und zum Mindestlohn!
Seit das Bundesgericht im berühmt gewordenen „Fall Berikon“ entschieden hat, dass sich Gemeinden auch bei Sanktionen gegenüber Sozialhilfebeziehenden an rechtsstaatliche Verfahren und Regeln halten müssen, gibt es in immer mehr Gemeinden Anträge aus der SKOS auszutreten. Die SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) versucht durch Richtlinien, der Sozialhilfe in der Schweiz einen einheitlichen Rahmen zu geben, Rechtsgleichheit und -sicherheit zu fördern, was in Anbetracht von 26 verschiedenen kantonalen Sozialhilfegesetzen auch notwendig ist. Durch die Anwendung dieser Richtlinien in allen Teilen der Schweiz verringern sich die Unterschiede bei den Leistungen, was dem „Sozialhilfetourismus“ entgegen wirkt. Die Richtlinien behandeln unter anderem Voraussetzungen und Grundsätze zur Sozialhilfe, empfehlen Beträge für den Grundbedarf, für situationsbedingte Leistungen und Integrationszulagen und schlagen Massnahmen zur sozialen und beruflichen Integration vor.
Wenn die SKOS-Richtlinien auf Gesetzesebene verankert sind, werden sie für die Gemeinden verbindlich. Dies ist in 21 Kantonen der Fall, so auch im Kanton Zürich durch die Verordnung zum Sozialhilfegesetz. Diese schriebt vor, dass sich die wirtschaftliche Sozialhilfe an den SKOS-Richtlinien bemisst. Ein Austreten aus der SKOS ändert demnach nichts – ausser, dass man in der SKOS nicht mehr mitdiskutieren und -bestimmen darf. Trotzdem stellte die SVP im Gemeinderat den Antrag, auch die Stadt Zürich solle aus der SKOS austreten. Ein rein symbolischer Antrag, den es trotz oder gerade deswegen wuchtig abzuschmettern galt.
Der SVP war bereits im Voraus klar, wie die Abstimmung ausgehen wird und dass sie als einzige Fraktion für die Motion stimmen würde. Ebenso absehbar waren ihre Voten, die Versuche die Sozialhilfe zu diskreditieren, die Empörung zu bewirtschaften. Insbesondere strichen sie immer wieder hervor, dass Arbeitnehmende im Niedriglohnbereich weniger Geld hätten als Sozialhilfeempfangende und gaben die Schuld daran den SKOS-Richtlinien. Doch der Fehler liegt nicht in den 986 Franken materieller Grundsicherung, die einer alleinstehenden Person bezahlt werden – der Fehler liegt bei den zu tiefen Löhnen. Auch darum braucht es einen fairen Mindestlohn und somit ein Ja zur Mindestlohn-Initiative am 18. Mai.