Fraktionserklärung zu den ersten Ergebnissen –

der Sozialinspektoren

Die SP nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die seit dem 1. Juli arbeitenden drei Sozialinspektoren ihre Funktion erfüllen. Es gelingt ihnen, die konkret vermuteten Missbräuche zu erhärten und soweit nachzuweisen, dass einerseits in vielen Fällen die unrechtmässigen Leistungen eingestellt und Rückforderungen erhoben werden können. Andererseits wurden auch zu Unrecht des Missbrauchs Verdächtigte entlastet, so dass ihnen die Sozialhilfe künftig ohne schlechtes Gefühl ausbezahlt werden kann.

 

Die SP wird einen weiteren Ausbau befürworten, wenn sich dies zur genügend raschen Aufklärung der Anzahl Fälle als notwendig erweist. Derzeit ist es so, dass die Anzahl Abklärungen und ihre Erfolgsquote über den Erwartungen liegen. Ob sich diese Tendenz bestätigt, wird man wohl erst nach einem Jahr abschätzen können. Es ist noch unklar, ob die hohe Aufklärungsquote damit zusammenhängt, dass die Sozialinspektoren bisher vor allem jene Fälle zugeteilt erhielten, die schon lange im Missbrauchsverdacht standen. Oder ob der absichtliche Missbrauch sich konstant auf der gegenwärtigen Höhe bewegen wird.

 

 

Die SP ist dezidiert der Meinung, dass die Praxis der Einsetzung der Sozialinspektoren richtig ist. Die Triage, die Genehmigung jedes einzelnen Falles durch die Einzelfallkommission der Sozialbehörde und die Koordination und Kontrolle der Arbeit der drei Sozialinspektoren durch den Vizepräsidenten der Sozialbehörde, hat sich, wie die Ergebnisse zeigen, ausgesprochen bewährt. Die Sozialbehörde hat sich keineswegs als bürokratische Verzögerin erwiesen, sondern sie hat in etlichen Fällen dafür gesorgt, dass bei klaren Verhältnissen sofort gehandelt und nicht erst abgeklärt wurde.

 

Eine direkte Beauftragung der Sozialinspektoren durch die einzelnen SozialarbeiterInnen, wie dies die SVP fordert, führt zu einer Verwässerung der Arbeit der SozialarbeiterInnen und der Sozialinspektoren. Sozialinspektoren haben nicht die Aufgabe, einfach für die Sozialarbeitenden Unbequemes zu erledigen und sie sollen auch nicht die Kontrollaufgaben der Sozialarbeitenden übernehmen, sondern ihnen bei spezifizierten Verdachtsgründen helfen. Genauso wie viele andere, aufwändige Abklärungen nicht jeder Sozialarbeitende nach seinem Belieben anordnen kann, muss dies auch beim Einsatz der Sozialinspektoren so bleiben; im Interesse der Wirksamkeit der Sozialinspektoren, aber auch der Rechtsstaatlichkeit und der klaren Verantwortlichkeit. Die Sozialbehörde übernahm die Verantwortung für den Einsatz der Sozialinspektoren. Es gibt keinen Grund, diese klare Verantwortlichkeit nach einem halben Jahr zu ändern.