Fraktionserklärung zum Bericht über die Sozialbehörde

Die SP-Fraktion begrüsst es, dass der Stadtrat einen Bericht mit einer Aussensicht zur Zusammenarbeit zwischen dem Sozialdepartement und der Sozialbehörde hat erarbeiten lassen.

Die Analyse bestätigt vieles von dem, was bereits der Bericht der GPK festgestellt hatte.

 

Gewisse  Aspekte  werden  unter  rechtlichen,  prozessbezogenen  und  historischen Gesichtspunkten vertieft.

 

Dass die Sozialbehörde einer Reform bedarf, haben wir an dieser Stelle bereits im Januar festgehalten und eine entsprechende Motion eingereicht. Das Sozialdepartement hat den Handlungsbedarf erkannt. Die Schlussfolgerungen des Berichts der Hochschule St. Gallen, inklusive der vorgelegten Varianten für künftige Organisationsmodelle, sind dabei als Vorschläge für die mögliche Neuorganisation zu werten. Sie müssen allerdings aus politischer Sicht noch eingehend diskutiert werden.

 

Die SP ist froh, dass Martin Waser als Vorsteher des Sozialdepartements ausgehend von diesen Grundlagen ein eigenes, auf die spezifische Situation der Stadt Zürich zugeschnittenes Modell erarbeiten lässt, mit dem die angesprochenen Mängel behoben werden sollen und das dem Gemeinderat, und letztlich dem Volk, vorgelegt wird. Aus Sicht der SP-Fraktion kommt bei der Ausgestaltung einer neuen Lösung der demokratischen Legitimierung ein zentraler Stellenwert zu. Es braucht deshalb weiterhin ein demokratisch gewähltes Gremium, das Vorgaben für die Umsetzung des kantonalen Sozialhilfegesetzes macht und die oberste Kontrolle über die Sozialhilfe innehält.