Fraktionserklärung zum GPK-Bericht zur Sozialhilfe

Die SP-Fraktion dankt der GPK für ihren sorgfältigen und fairen Bericht. Dass gerade in einem solch umstrittenen und emotionalen Thema ein Bericht erstellt werden kann, der von den Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher Fraktionen getragen wird, verdient grosse Anerkennung. Wir werden den Bericht und die Empfehlungen deshalb in zustimmendem Sinne zur Kenntnis nehmen.

Blenden wir zurück: Mit so genannten Skandalfällen wurden einerseits das Sozialdepartement und die Sozialbehörde in Misskredit gebracht, andererseits der tolerierte Missbrauch als fester Bestandteil des Sozialhilfesystems suggeriert. Die Absicht dahinter ist offensichtlich: Die Sozialhilfe sollte als Ganzes in Frage gestellt werden.

 

Der Bericht der GPK zeigt nun aber auf, dass mit Ausnahme des „BMW-Falles“ keine gravierenden Verfehlungen festgestellt werden können und die Unterstützungsleistungen in den untersuchten Fällen den kantonal verbindlichen SKOS-Richtlinien entsprachen.

 

Festgestellt wurden hingegen Mängel in der Falldokumentation, die bei zeitlicher Überlastung schnell zu Fehlern führen können. Auch scheint die Sozialbehörde aufgrund der hohen Fallzahlen und der Rolle als Kontroll- und Entscheidungsinstanz, sowie als Rekursorgan reformbedürftig.

 

Die SP-Fraktion ist sich bewusst, dass es auch in Zukunft Leute geben wird, die versuchen, missbräuchlich Sozialhilfe zu erlangen. Umso wichtiger erscheint es deshalb, dass (neben den bereits eingeleiteten Massnahmen wie den Sozialinspektoren) die Empfehlungen zur Verhinderung von Missbrauch eingehend geprüft und umgesetzt werden.

 

Für uns sind dabei zwei Themenkreise zentral:

 

1.     Die Fallzahlen pro Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter sind in der Stadt Zürich sehr hoch. Hier sind verschiedenste Massnahmen zu treffen, damit der Beratung aber auch der Kontrolle der Fallakten mehr Zeit gewidmet werden kann. Stellenaufstockungen sind dabei unausweichlich.

 

2.     Die Sozialbehörde bedarf einer Reform. Für uns von der SP ist es dabei ein wichtiges Anliegen, dass es nach wie vor ein demokratisch gewähltes Gremium gibt, das Vorgaben für die Umsetzung des kantonalen Sozialhilfegesetzes macht und die oberste Kontrolle über die Sozialhilfe innehält.

 

 

Sozialhilfe ist nicht ein lästiges, teures Zusatzprogramm eines Gemeinwesens, wie dies in den nun widerlegten Medienberichterstattungen zuweilen suggeriert wurde. Vielmehr ist die Sozialhilfe als letztes soziales Netz einer der wichtigen Pfeiler, der unsere Gesellschaft zusammenzuhalten hilft. Sie verhindert auch menschenunwürdige Zustände der Verwahrlosung, Verelendung und Obdachlosigkeit, wie wir sie in vielen Städten der Welt sehen können. Es ist deshalb zu wünschen, dass über die Sozialhilfe zwar durchaus kontrovers diskutiert und debattiert wird, auf effekthascherische Pseudoskandalberichte und

 

–  damit einhergehend – auf eine andauernde Untergrabung dieses sozialen Netzes verzichtet wird.