Nein zu mehr Rechtsstreitereien
Die Volksinitiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer will die Stadt verpflichten, «innerhalb ihrer Zuständigkeit» sämtliche Bauprojekte zu verhindern, welche einen Schattenwurf auf Grünräume am Seeufer bewirken oder vergrössern. Das Anliegen der Initiant:innen tönt auf den ersten Blick berechtigt. Doch bei genauerem Hinsehen verursacht die Initiative leider mehr Probleme als sie lösen würde.
Beim Schutz des Seebeckens geht es um mehr
Erstens geht es beim Schutz des Seebeckens um mehr als nur die Besonnung der Grünflächen respektive den Schattenwurf von Gebäuden. Während die Initiant:innen sich einseitig auf diesen Teilbereich versteift haben, arbeitet die Stadt bereits an viel umfassenderen Massnahmen.
So gibt es bereits ein städtisches Leitbild für das Seebecken, welches den Raum am See als öffentlich zugänglichen Ort für Erholung, Sport und Kultur begreift, und Bereiche definiert, welche noch Entwicklungspotenzial haben. Das Seebecken ist in der Freihalte- und Erholungszone und hat heute schon strenge bauliche Auflagen. Die Initiative würde aber eine zeitgemässe Erneuerung der öffentlichen Infrastruktur klar erschweren, wenn nicht sogar verhindern.
Mehr Unsicherheit, mehr Rechtsstreitereien
Zweitens wäre die Umsetzung der Initiative problematisch und würde zu mehr Rechtsstreitigkeiten führen. Die heutige Bau- und Zonenordnung (BZO) lässt die von den Initiant:innen kritisierten Bauten in den angrenzenden Bauzonen zu. Würde die Stadt nun im Sinne der Initiative keine höheren Bauten am Seebecken mehr zulassen, könnten die Eigentümer dagegen mit Verweis auf die BZO Klage einreichen. Und die Gegner:innen eines Bauprojektes könnten ihrerseits jeweils mit Verweis auf den Initiativ-Artikel in der Gemeindeordnung gegen entsprechende Baubewilligungen klagen. Die Initiative würde hier nur Chaos stiften und Fronten verhärten.
Umgesetzt werden müsste das Anliegen der Initiant:innen in der Bau- und Zonenordnung, welche solche Fragen regelt. Wegen übergeordneten bau- und planungsrechtlichen Vorgaben könnten jedoch das Verbot von baulichen Veränderungen und ein Höhenmoratorium für einzelne angrenzende Bauparzellen juristisch kaum durchgesetzt werden.
Einsprachen sind schon heute möglich
Drittens können betroffene Anwohnende schon heute Einsprachen bei Bauprojekten eingeben. Das sorgt für den Ausgleich der verschiedenen Interessen von Anwohnenden und Bauträgerschaften. Um hier gute Lösungen zu finden, ist es wichtig, dass die Stadt und private Eigentümer:innen konstruktiv zusammenarbeiten, um unsere Stadt weiterzuentwickeln.
Die Initiative zum Schutz der Besonnung des öffentlichen Grünraums am Seeufer würde über kurz oder lang zum Chaos-Paragrafen mutieren und an einem der wichtigsten und städtebaulich prägendsten Orte unserer Stadt Unsicherheit schaffen. Darum lehnen wir die Initiative ab.