Nein zur überholten SVP-Initiative
Abgangsentschädigungen sollen dafür sorgen, dass Behördenmitglieder möglichst unabhängige Entscheidungen treffen können. Sie sollen bei ihren Entscheidungen weder an die «Zeit danach» denken müssen noch aus rein finanziellen Überlegungen länger im Amt bleiben. Deshalb sind moderate Abgangsentschädigungen eine sinnvolle Sache.
Vor 2022 waren in manchen Fällen jedoch Abgangsentschädigungen von bis zu 4.8 Jahreslöhnen möglich. Das hat völlig zu Recht für Kritik gesorgt. Die SVP forderte deshalb mit ihrer Initiative «Keine goldenen Fallschirme», dass nur noch abgewählte Mitglieder des Stadtrats eine Abgangsentschädigung erhalten sollen – und zwar maximal in der Höhe eines Jahreslohns.
Der Gemeinderat hat jedoch bereits 2022 die Höhe der Entschädigungen stark reduziert: Neu sind noch maximal 1.8 Jahreslöhne möglich. Der Gegenvorschlag zur SVP-Initiative sieht zudem ebenfalls eine Beschränkung auf die Mitglieder des Stadtrats vor und bringt die Abgangsentschädigungen damit wieder in einen moderaten und sinnvollen Rahmen. Für die restlichen Behördenmitglieder gilt neu das städtische Personalrecht sinngemäss. Darum empfehlen wir ein Ja zum vernünftigen Gegenvorschlag und ein Nein zur überholten SVP-Initiative.