SP und Regierungsrat lehnen das neue Bürgerrechtsgesetz ab!
Die Kantonsverfassung 2005 sieht vor, dass die Voraussetzungen und das Verfahren für Einbürgerungen für alle Zürcher Gemeinden vereinheitlicht werden soll. Der Regierungsrat hat nun ein Bürgerrechtsgesetz vorgeschlagen, das die Voraussetzungen in Sachen Wohnsitzdauer, Leumund und Deutschkenntnisse klar und nachvollziehbar definiert. So müssen Einbürgerungswillige mit den hiesigen Verhältnissen vertraut sein, über angemessene Deutschkenntnisse verfügen – der Nachweis wird einheitlich geregelt –, für ihren Lebensunterhalt aufkommen und die Regeln des Zusammenlebens respektieren.
Der Kantonsrat hat mit der Unterstützung von SVP-Anträgen den Gesetzesvorschlag der Regierung derart verschärft, dass nun auch der Regierungsrat die Vorlage zur Ablehnung empfiehlt. Die im Kanton Zürich bestens bewährte erleichterte Einbürgerung für Jungendliche bis 25 Jahre wurde willkürlich gestrichen. Die SVP setzte durch, dass für ein Gesuch zwingend die Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erforderlich ist. Zudem sollen Arbeitslose in Zukunft nicht mehr gesuchsberechtigt sein. Der Gegenvorschlag der SVP geht gar noch weiter. So soll die Möglichkeit, gegen einen ablehnenden Entscheid Rekurs einzulegen, gänzlich gestrichen werden. Gesuchsteller, welche ein noch so kleines Vergehen begangen haben, sollen in Zukunft keinen Zugang zum Schweizer Bürgerrecht mehr haben. Dies widerspricht dem Sühnegedanken in unserem Rechtssystem und bedeutet, dass schon eine kleine „Jugendsünde“ eine spätere Einbürgerung unmöglich macht.
Deshalb, die beiden Vorlagen schaffen keine Rechtssicherheit und widersprechen wichtigen Grundsätzen unseres Rechtssystems. Die SP will ein Bürgerrechtsgesetz, das die Rechtsstaatlichkeit erfüllt und die Einbürgerung als Chance der Integration wahrnimmt – Integration als geteilte Verantwortung zwischen dem Staat, der Gesellschaft und den MigrantInnen.