Unnötiges Experiment: Nein zur Justizinitiative

Die Justizinitiative will, dass Bundesrichter:innen künftig durch ein Losverfahren und nicht mehr durch das Parlament gewählt werden. Dieser Richtungswechsel wurde im Parlament mit nur einer Gegenstimme klar ab­gelehnt.

Die Justizinitiative will Bundes­richter:innen künftig durch ein Losverfahren bestimmen. Über die Zulassung zum Verfahren ent­scheidet eine Fachkommission. Dies soll eine höhere Unabhän­gigkeit der Justiz gewährleisten.

 

Heute werden die Bewerbun­gen durch eine parlamentarische Fachkommission geprüft und die Richterinnen und Richter durch das Parlament gewählt. Die An­sprüche richten sich nach dem Parteienproporz, gleichzeitig wird auch auf Vielfalt der Geschlechter und Sprachregionen geachtet. Das  ermöglicht eine demokratische Legitimation der Richterinnen und Richter und garantiert eine transparente Vielfalt der Weltan­schauungen.

 

Die Initiative will insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte stärken. Dabei wird unterstellt, dass die  heutigen Gerichte nicht unabhängig urteilen, dies aller­dings ohne konkrete Anhalts­punkte. Das heutige System hat sich insgesamt bewährt.

 

Für die SP gibt es durchaus Punkte, die prüfenswert sind. So hat die SP einem Vorstoss zuge­stimmt, der fordert, dass die parla­mentarische Kommission durch ein Fachgremium beraten werden kann. Ebenso ist prüfenswert, ob die Mandatsabgaben durch eine andere Form der Parteienfinan­zierung abgelöst werden können. Dazu braucht es aber weder einen radikalen Systemwandel noch eine Verfassungsänderung.