Gemeinderat zieht Bezirksratsentscheid zur wirtschaftlichen Basishilfe weiter

Nachdem der Bezirksrat Ende Oktober den ideologischen FDP-Rekurs gegen die wirtschaftliche Basishilfe gestützt hat, wird der Gemeinderat heute Abend voraussichtlich den Weiterzug an den Regierungsrat beschliessen. Die Stadt Zürich muss das verfassungsmässig garantierte Recht auf Hilfe in Notlagen umsetzen dürfen.

Mit der wirtschaftlichen Basishilfe lancierte SP-Stadtrat Raphael Golta im Juli 2021 ein Pilotprojekt zur Existenzsicherung von Menschen in prekären wirtschaftlichen Lebenssituationen, die keinen oder keinen risikofreien Zugang zur Sozialhilfe oder anderen bedarfsorientierten Leistungen haben. Aufgrund einer Aufsichtsbeschwerde der FDP musste das Pilotprojekt jedoch Anfang 2022 vorzeitig beendet werden.

«Ein sinnvolles und zielgerichtetes Instrument»

Im Sommer 2022 hielten die Autor:innen einer wissenschaftlichen Auswertung des Pilotprojekts fest, «dass die wirtschaftliche Basishilfe insgesamt ein sinnvolles und zielführendes Instrument darstellt, vulnerablen Gruppen Unterstützung zukommen zu lassen, die sie sonst nicht bzw. nicht risikolos erhalten können» – und empfahlen eine Wiederaufnahme. Dank zwei parlamentarischen Initiativen (2022/144 und 2022/145) von SP, Grünen und AL konnte der Gemeinderat im Frühling 2023 die wirtschaftliche Basishilfe wieder einführen.

FDP blockiert Unterstützung der Allerärmsten Zürcher:innen

Doch die FDP reichte erneut einen Rekurs ein und blockiert dadurch die Wiedereinführung dieses wichtigen Projekts zur Unterstützung der Allerärmsten in der Stadt Zürich weiter. Nachdem der Bezirksrat Ende Oktober den ideologischen FDP-Rekurs gestützt hat, wird der Gemeinderat heute Abend voraussichtlich den Weiterzug an den Regierungsrat als nächsthöhere Instanz beschliessen.

Bundesverfassung garantiert Recht auf Hilfe in Notlagen

«Die Wiedereinführung der wirtschaftlichen Basishilfe leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass in unserer Stadt nie mehr Menschen stundenlang für Lebensmittel anstehen müssen», so SP-Gemeinderätin Hannah Locher. «Dass die FDP daraus einen jahrelangen Rechtsstreit macht, ist bedauerlich. Doch die Schweizerische Bundesverfassung garantiert das Recht auf Hilfe in Notlagen. Wir sind zuversichtlich, dass die Gerichte der Stadt Zürich letztlich erlauben werden, dieses Recht auch umzusetzen.»