Schulbehörde

Die Stimmberechtigten wählen alle vier Jahre die Mitglieder der Kreisschulbehörde als Laienbehörde und eine/n vollamtliche/n Kreisschulpräsident/in. Dieses Gremium sorgt zusammen mit den Schulleitungen, den Lehrpersonen, den Kindergärtner/innen, den Hortner/innen und dem Hauspersonal für einen geregelten Schulbetrieb, der den gesetzlichen Vorschriften und Anordnungen entspricht. Den Kreisschulpräsident/innen obliegt somit die unmittelbare Führung und Aufsicht über die Schulen und Lehrpersonen ihres Schulkreises. Die einzelnen Schulbehördenmitglieder sind in den so genannten Aufsichtskommissionen (AK) zusammengefasst, die jeweils auch ein AK-Präsidium haben.

 

Schulkreis Letzi

Der Kreis 9 bildet den Schulkreis Letzi und ist aufgeteilt in die Quartiere Albisrieden, Altstetten und Grünau. In der Stadt Zürich können die Parteien nach Proporz Mitglieder für die Kreisschulbehörde zur Wahl stellen.