Ein weiterer Schritt vorwärts im kommunalen Wohnungsbau
Heute hat der Gemeinderat in seiner Sitzung dem privaten Gestaltungsplan für das Areal Hornbach sowie einer Anpassung der Bau- und Zonenordnung für dieses Gebiet zugestimmt. Somit ist eine weitere Hürde zur Erstellung der neuen kommunalen Siedlung im Kreis 8 genommen.
Die heute im Gemeinderat verabschiedeten Weisungen ermöglichen den Bau der geplanten Siedlung. Dafür war es nötig, eine Umzonung vorzunehmen, die eine bessere Ausnützung der vorhandenen Fläche ermöglicht.
Die Pläne zur Erstellung der Siedlung gehen auf eine gemeinderätliche Motion aus dem Jahr 2008 zurück. Diese verlangte, neue gemeinnützige Wohnungen in den Quartieren Seefeld und Riesbach zu schaffen – insbesondere für Familien. Dies wurde gefordert, weil insbesondere in diesen Quartieren der Anteil der Wohnungen, die in Kostenmiete angeboten werden, sehr tief ist.
Auf dem städtischen Areal sollen rund 120 städtische Wohnungen, wie auch diverse Gewerberäume, Raum für die Kinderbetreuung sowie einen Werkhof für Grün Stadt Zürich entstehen. Der Objektkredit von 100.7 Millionen Franken ist bereits Ende letzten Jahres vom Gemeinderat zuhanden der Gemeinde verabschiedet worden. Die Volksabstimmung dazu ist noch ausstehend.
Beim freitragenden kommunalen Wohnungsbau werden die Investitionen, die Verzinsung des eingesetzten Kapitals und der Unterhalt der Siedlungen über die Mietzinse finanziert. Es werden keine Steuergelder dafür verwendet.
Neben diesen beiden Vorlagen wurden in der gleichen Sitzung Projektierungskredite für den Ersatzneubau des Alterszentrums Mathysweg, für die Erweiterung der VBZ-Busgarage Hardau und einen Ersatzneubau des städtischen Werkhofs auf dem gleichen Areal gesprochen. Der Projektierungskredit für das Ausbildungszentrums Rohwiesen wurde erhöht. Dort soll zukünftig die Ausbildung von Rettungssanität, Feuerwehr, Zivilschutz und Polizei stattfinden.